Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Einkommensteuer,Steuerbefreiung,PV-Anlage

Unser Mandant hat sich im Jahr 2022 eine PV-Anlage angeschafft, welche unter die Neuregelung fällt. Der Strom wird zum Teil eingespeist, zum Teil selbst genutzt und zum Teil erfolgt die Nutzung durch einen Mieter. Im Mietvertrag ist eine Nebenkostenpauschale vereinbart, welche auch den anteiligen, auf die Mietwohnung entfallenden Strom beinhaltet. Aufgrund eines eingebauten Zählers kann der vom Mieter verbrauchte Strom genau abgelesen werden. Kann unser Mandant bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung – wie bisher in Altfällen – den auf den Mieter entfallenden, selbst erzeugten Strom als Werbungskosten geltend machen? Oder ist aufgrund der Steuerfreiheit der PV-Anlage nun ein Teil der erhaltenen NK-Vorauszahlung ebenfalls als einkommensteuerfrei zu behandeln? Falls ja, gibt es hierfür pauschale Sätze (x Cent/kW)? Oder wird in solchen Fällen empfohlen, den Strom mit dem Mieter separat abzurechnen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen