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§ 35c EStG,Betriebliche Nutzung,eigene Wohnzwecke

Eine Mandantin möchte für die Kosten für einen Ausbau einer Etage des im übrigen selbstgenutzten Hauses die Steuerermäßigung nach § 35c EStG beanspruchen. Die auszubauende Etage wird teilweise privat genutzt, teilweise für betriebliche Zwecke (Büro, Technik/Server/Lagerraum). Das Eigentum der Immobilie gehört zu jeweils 50 % den Ehepartnern. Es stellt sich die Frage, ob § 35 EStG auf den betrieblich genutzten Teil meiner Mandantin anwendbar ist, oder ob es sich vorrangig um Betriebsausgaben handelt und nur der privat genutzte Teil unter § 35 EStG fällt. Oder gibt es ggf. ein Wahlrecht?
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