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Ausschüttung,Gewinn

Ich habe für meine Mandantin (GmbH) den Jahresabschluss für 2022 aufgestellt. Vom Jahresergebnis 2022 soll ein Teilbetrag an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Ist die Ausschüttung sowie auch die entstehende Kapitalertragsteuer bereits im Jahresabschluss 2022 als Verbindlichkeit zu berücksichtigen oder erst im Zeitpunkt der Beschlussfassung?
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