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Steuerberatungskosten,Antrag auf Lohnsteuerermäßigung,§ 9 EStG

Der Steuerpflichtige hat zum 31.12.2021 einen Verlustvortrag festgestellt bekommen, der ausschließlich aus dem Werbungskostenüberschuss einer Zweitausbildung resultiert. Für das Jahr 2023 wird ein Antrag auf Eintragung des Lohnsteuerfreibetrages im Zusammenhang mit diesem Verlustvortrag gestellt, da der Steuerpflichtige in 2023 begonnen hat zu arbeiten. Sind die vom Steuerberater für diesen Antrag in Rechnung gestellten Gebühren als Werbungskosten (Anlage N) abziehbar?
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