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Doppelte Haushaltsführung,Steuerfreie Auslandsbeüge,§ 3c EStG

Ein Mandant (Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes) wird für 3 Jahre nach Japan entsendet. Seinen Wohnsitz in Deutschland behält er bei. Neben seinen steuerpflichtigen Bezügen erhält er diverse steuerfreie Auslandsdienstbezüge (Auslandszuschlag, Kaufkraftausgleich, Mietzuschuss). Das Verhältnis steuerfreie zu steuerpflichtigen Bezügen ist 60% zu 40%. Die Miete in Japan beträgt EUR 5.000,00 pro Monat, der Mietzuschuss beträgt EUR 3.000,00 pro Monat, so dass EUR 2.000,00 selbst zu zahlen sind. Wie sind diese Kosten geltend zu machen/aufzuteilen?
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