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Einkommensteuer,Bauabzugsteuer,Freistellungsbescheinigung

Bei unserer Mandantin (GmbH) wurde im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt, dass Bauabzugsteuer für 2021 nicht abgeführt wurde. Zu den betreffenden Subunternehmern gibt es ab 2022 Freistellungsbescheinigungen, nur für 2021 nicht. Es bestehen nach wie vor Geschäftsbeziehungen zu den Subunternehmen. Besteht die Möglichkeit, bei den entsprechenden Finanzämtern eine Auskunft darüber zu bekommen, ob die entsprechenden Subunternehmen für 2021 ihrer steuerlichen Pflicht nachgekommen sind, und somit auf die Zahlung der Bauabzugsteuer zu verzichten? Gibt es die Möglichkeit, die Zahlung der 15 % Bauabzugsteuer an die jeweiligen Finanzämter, die Gutschrift auf die zu entrichtende Steuer und entsprechend den Einbehalt der Zahlung an die Subunternehmer zu umgehen? Die Liquidität ist leider bei allen Beteiligten knapp kalkuliert und eine Verzögerung bei der Bearbeitung/Anrechnung bzw. Auszahlung bei den Finanzämtern könnte hier zum Problem für die Unternehmen werden.
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