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Einkommensteuer,Zuschuss,Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Bei einer Immobilie muss die Heizungsanlage ausgetauscht werden. Durch den Austausch wurde die 15-%-Grenze überschritten, was jetzt zur Folge hätte, das die Erhaltungsaufwendungen als nachträgliche AK zu aktivieren sind. Die Heizungsanlage wurde jedoch mit 35 % von der BAFA bezuschusst. Kann der Zuschuss mit den Aufwendungen verrechnet werden? Durch eine mögliche Verrechnung würde die 15-%-Grenze nicht überschritten sein, und die Ausgaben könnten in voller Höhe als BA abgezogen werden.
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