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Schadenersatzzahlung,Erstattung Haushaltshilfe

Eine Mandantin erhält wegen eines Behandlungsfehlers eine Schadenersatzleistung wegen einer fehlerhaften OP in einem Krankenhaus. Sie erhält Schmerzensgeld: das müsste einkommensteuerlich ohne Konsequenzen sein. Sie erhält weiterhin Ersatz für eine Haushaltshilfe, die Arbeiten abdecken soll, die von ihren beiden Töchtern geleistet worden sind. Dafür erhält sie 911 € für 42 Monate. Ist das bei der Mandantin steuerpflichtig? Wenn sie dafür keine Aufwendungen hatte? Wie wäre die Situation, wenn sie den Ersatz für die Haushaltshilfe direkt an ihre beiden Töchter auszahlen ließe? Wäre das bei den Töchtern ein steuerpflichtiges Einkommen?
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