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Pferdepension (Pferdeboxen,Reithalle),Betriebsaufgabe,Umsatzsteuer,§ 16 Abs. 3 EStG

Unsere Mandantin erzielt aus dem Betrieb einer Pferdepension (Pferdeboxen und Reithalle) gewerbliche Einkünfte und erbringt umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Ab 2024 sollen die Pferdeboxen nur noch an Einsteller vermietet werden. Fragen: 1. Erbringt unsere Mandantin ab 2024 umsatzsteuerpflichtige oder umsatzsteuerfreie Leistungen. 2. Welcher Einkunftsart sind ab 2024 die Leistungen zuzurechnen. 3. Besteht durch die Änderungen der Leistungen die Gefahr einer Betriebsaufgabe mit der Folge, dass die Reithalle und Pferdeboxen ins Privatvermögen überführt werden muss?
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