Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Entlastungsbetrag Alleinerziehende,Erhöhungsbetrag,Kürzung,§ 24b Abs. 4 EStG

Ich bitte Sie um Ihre fachliche Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt: Im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2020 haben wir für unsere alleinerziehende Mandantin mit zwei volljährigen Kindern den Entlastungsbetrag für Alleinerziehnde in Höhe von 4.008 € zzgl. 220 € für das zweite Kind beantragt. Das Finanzamt rechnete jedoch nur einen Entlastungsbetrag in Höhe von 4.008 € an mit der Begründung, dass das ältere Kind im November 2020 sein Studium beendet und ab Dezember auch kein Kindergeld mehr bezogen hatte. Meiner Meinung nach hätte der Entlastungsbetrag für dieses Kind anteilig angerechnet werden müssen. Daher die Frage: Ist das rechtens?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen