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§ 255 HGB,§ 4 Abs. 4 EStG,Kanalerneuerung als direkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Unser Mandant hat auf seinem gewerblich genutzen Grundstück eine versiegelte Fläche sowie Außenanlagen. Nunmehr musste der Regen-/Abwasserkanal erneuert werden. Um die versiegelte Fläche nicht aufbrechen zu müssten, hat der Mandant den "neuen" Kanal um die versiegelte Fläche geführt. Hierzu musste nur ein kleiner Teil der versiegelten Fläche aufgebrochen werden. Der bisherige Kanal in der versiegelten Fläche wurde still gelegt. Ist die Erneuerung sofortige Betriebsausgabe oder über die Nutzungsdaeuer zu verteilen?
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