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Ferienwohnung,Minijobber,Fotovoltaik,Leihmutterschaft,§ 15 EStG

Sehr geehrte Damen und Herren, wir betreuen aktuell einen Mandanten, der eine Ferienwohnung besitzt. Unser Mandant überlegt hier ein Minijobber einzustellen. Wird die Einstellung eines Mitarbeiters dann gewerblich? Wie ist dies steuerlich handzuhaben? Weiter würde er gerne auf dem Ferienhaus, in welchem er auch selbst wohnt, eine Photovoltaikanlage installieren. Ist die Photovoltaikanlage einkommensteuerrechtlich zu werten wenn sie unter 30kwP hat? Weiter hatten die beiden Kosten für eine Leihmutterschaft. Sind diese als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig? Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
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