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Grundstücksentnahme,Betriebsaufgabe,gemeiner Wert,§ 9 BewG

Unsere Mandantin hat ihren Betrieb aufgegeben. Unter anderem ist im Betriebsvermögen auch ein bebautes Grundstück (Einfamilienhaus) bis zur Betriebsaufgabe gewesen. Mit der Betriebsaufgabe ist dieses Grundstück entsprechend in das Privatvermögen überführt worden. Fragen: 1. Welches Bewertungsverfahren kann für die Ermittlung des Entnahmewerts (Teilwerts) nun herangezogen werden? Können die Bewertungsverfahren nach dem steuerlichen BewG genommen werden, die für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer einschlägig sind? Oder sind die Bewertungsverfahren nach der ImmoWertV hier einschlägig? 2. Sind die Bewertungsverfahren nach dem steuerlichen BewG bzw. nach der ImmoWertV grundsätzlich in diesen Fällen vorrangig gegenüber anderen Bewertungsverfahren?
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