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Pkw in mehreren Betrieben,Betriebsvermögen,AfA,Private Nutzung,§ 4 Abs. 1 EStG

Sehr geehrtes Expertenteam, ich habe eine Frage zur Behandlung eines Pkws als gewillkürtes Betriebsvermögen bei mehreren Betrieben meines Mandanten. Mein Mandant betreibt eine Versicherungsagentur und daneben eine Gebäudereinigung. Steuerlich liegen zwei getrennte Betriebe vor, es werden jeweils zwei getrennte Gewinnermittlungen erstellt. Die Betriebe haben unterschiedliche Betriebssitze. Mein Mandant hat einen Pkw, den er zu ca. 40% für die Versicherungsagentur, zu ca. 40% für die Gebäudereinigung und zu 20% privat nutzt. Da der Pkw in keinem Betrieb zu mind. 50% betrieblich genutzt wird, sollen die Kfz-Kosten zu 40% in der Versicherungsagentur und zu 40% in der Gebäudereinigung angesetzt werden (als Kosteneinlage). Stimmen Sie dem anteiligen Ansatz der Kfz-Kosten in den jeweiligen Betrieben zu oder muss der Pkw in einem Betrieb als notwendiges Betriebsvermögen behandelt werden und muss demnach auch eine Versteuerung des Privatanteils mittels der 1%-Methode erfolgen? Viele Grüße Kirsten Guse
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