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Einkommensteuer,Entnahme,Nießbrauchsrecht

Unsere Mandanten haben ein Haus (Eigentümer Ehegatten je zur Hälfte), das wie folgt genutzt wird: – 90 % Wohnnutzung – 5 % Vermietung Büro Ehemann an Ehefrau für deren gewerbliche Zwecke – 5 % Büro Ehefrau (aktiviert) im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit als Immobilienmaklerin Das Haus wurde zum 17.12.2022 an die Tochter im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge unter Vorbehaltsnießbrauch der Eltern überlassen. Frage: 1. Liegt hinsichtlich des aktivierten Büroanteils der Ehefrau eine Entnahme vor? 2. Wie ist der Vorbehaltsnießbrauch bezüglich des durch die Ehefrau genutzten Büroanteils zu behandeln? Ist dieser ebenfalls zu aktivieren? Wie ist dessen Wert zu ermitteln und abzuschreiben?
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