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§§ 1030 ff. BGB,§ 35a EStG,Handwerkerleistungen bei Vorbehaltsnießbrauch

Vater (Übergeber) schenkt sein Grundstück mit Gebäude seiner Tochter (Übernehmerin). Besitzübergabe Nutzen und Lasten des Grundstücks gehen unter Berücksichtigung des vorbehaltenen Nießbrauchs auf die Übernehmerin über. Der Übergeber behält sich auf seine Lebensdauer einen Nießbrauch am Vertragsgegenstand vor, kraft dessen Nutzungen und Lasten grundsätzlich bei ihm verbleiben. Mit seinem Tod erlischt der Nießbrauch bzw. geht auf die überlebende Ehefrau über. Nun bauen die Kinder das Haus um. Meines Erachtens ist mit dieser Maßnahme steuerlich nichts anzufangen, da die Eltern Nutzen und Lasten haben. Nun hat die Tochter Umbaumaßnahmen vorgenommen: – neues Dach – neue Bodenbeläge – Bäder und WC neu – Strom neu – Fenster neu – Küche neu – Abrissarbeiten – Türen etc. – Photovoltaikanlage – Sauna Durch Nießbrauch kann m.E. nichts steuerlich verwertet werden. Die Umbaumaßnahmen gehören zur Schaffung einer neuen Wohnung für die Tochter. Besteht eine Möglichkeit, die Ausgaben über haushaltsnahe Dienstleistungen von der Einkommensteuer abzusetzen?
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