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Einkommensteuer,Zinsswap,Grundgeschäft

Die A-GmbH mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung im Inland hat mit ihrer Hausbank zur Finanzierung einer Immobilie ein Roll-over-Darlehen abgeschlossen. Zur Absicherung des Zinssrisikos wurde in diesem Zusammenhang ein Zinssatzswap abgeschlossen. Quartalsweise erfolgt eine Abrechnung durch die Bank. Beispiel: Wir (Bank) zahlen 4.000 €, sie (A-GmbH) zahlen 3.000 €. Per saldo werden dann 1.000 € von der Bank an die A-GmbH überwiesen. Fragen: 1. Ist der Saldo zugunsten der A-GmbH als Zinsertrag auszuweisen? Oder erfolgt ein Ausweis Zinsertrag 4.000 € und Zinsaufwand 3.000 €? 2. Oder erfolgt eine Saldierung des Saldos (1.000 €) aus dem Zinssatzswap mit dem Zinsaufwand aus dem Grundgeschäft (Roll-over-Darlehen)?
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