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§ 14 c Umsatzsteuer,Skontoabzug

Unser Mandant stellt Rechnungen über umsatzsteuerpflichtige Lieferungen an diverse einzelne Kunden. Die Rechnungen enthalten soweit alle Pflichtangaben, den Netto-Betrag der gelieferten Waren, die darauf entfallene Umsatzsteuer und den Bruttobetrag. Nun wird aber in der Rechnung noch der Skontobetrag in einer Summe vom Bruttobetrag abgezogen dargestellt ohne diesen in Netto- und Umsatzsteuerbetrag aufzuteilen. Zum Beispiel: Summe (netto) 100,00 € zzgl. 19 % USt 19,00 € Zwischensumme 119,00 € 3,5% Skonto 4,17 € zu zahlen 114,83 € Ist jetzt die Umsatzsteuer gem. § 14c UStG unrichtig (zu hoch) ausgewiesen mit der Folge, dass 19 € Umsatzsteuer abgeführt werden müssen und nicht 18,34 € nach Skontoabzug? Gemäß Abschnitt 14.5 Abs. 19 UStAE ist der Skontoabzug weder als Brutto- noch als Nettobetrag verpflichtend anzugeben. Aber ist es schädlich, wenn dieser wie in unserem Fall nur in einer Summe ausgewiesen wird? Es kommt hinzu, dass in 90% der Fälle Bankeinzug mit den Kunden vereinbart wurde, dieser wird natürlich innerhalb der Skontofrist vorgenommen, so dass der Skontoabzug quasi bereits bei Rechnungsstellung feststeht. Führt dies zu einem Fall von § 14c UStG? Der Skontobetrag wird auch nicht mit einem Minuszeichen dargestellt, so dass evtl. das BFH Urteil vom 26.06.2019 XI R 5/18 hilfsweise herangezogen werden könnte. Es wäre nett, wenn Sie uns da Ihre Rechtsauffassung mitteilen würden.
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