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Phantomlohn,§ 4 Abs,1a EntGFortG,Tarifvertrag

Arbeitgeber A vereinbart mit Arbeitnehmer B eine Provision für vermittelte Aufträge von 5% auf deren Nettoauftragswert (monatlicher Umsatz). Daneben erhält B ein moderates Festgehalt. Als Fälligkeit ist im Vertrag tituliert: "Die Provision wird in einem regelmäßigen Abrechnungszeitraum von 2 Monaten abgerechnet und ausgezahlt". B erhält die Provisionen dementsprechend mit seiner Lohnabrechnung ca. 2-3 Monate nach dem vermittelten Umsatz ausgezahlt. Im Falle von Urlaub oder Krankheit bekommt B mangels vermittelter Umsätze keine Provision ausgezahlt. Fragen: 1.) Was ist Phantomlohn und wann kann dieser entstehen? 2.) Liegt bei der Provision ein Phantomlohn vor? 3.) Wann sind die Sozialversicherungsbeiträge auf die Provision abzuführen? 4.) Wie ist Urlaubs- und Krankheitsvergütung zu bemessen? Wie ist die Sozialversicherung hierauf abzuführen? 5.) Kann durch Änderung des Vertrages eine Sozialversicherungspflicht bei Auszahlung nur auf die Provisionsbeiträge herbeigeführt werden? Wie muss diese Änderung aussehen?
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