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§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG,§§ 161,105 HGB,§ 705 ff. BGB,§ 16 EStG,Veräußerung eines Teiles eines Mitunternehmeranteils

Unser Mandant möchte einen seiner Kommanditisten ( Kommanditist 3) welcher aktuell mit 5% beteiligt ist nicht wie im Gesellschaftsvertrag vorgeplant erst 2029, sondern bereits in 2024 mit 10% beteiligen und damit seine Anteile verdoppeln. Im Gesellschaftsvertrag ist festgelegt, dass sich diese Erhöhung der Anteile an einer Gewinnschwelle orientiert. Diese Gewinnschwelle wird in 2024 noch nicht erreicht. Wie wirkt sich die frühzeitige Anteilserhöhung und die vertraglich vereinbarte Erfüllung der Anforderung dafür aus? Im Gegenzug würden die anderen beiden beteiligten Kommanditisten (1 &2) gerne eine Summe X erhalten, die die frühzeitige Mehrbeteiligung von Kommanditist 3 finanziell ausgleicht. Diese muss nicht vom Kommanditisten 3 direkt aufgewendet werden sondern kann aus der GmbH und Co. KG kommen. Z.b. in Form einer zusätzl. Ausschüttung oder auch eines Wohnmobils für 1 & 2. Ist dies möglich ? Vielen Dank
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