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Haushaltsnahe Dienstleistungen,Eigener Haushalt,§ 35a EStG

Mein Mandant ist ein geschiedener Ehegatte. Meinem Mandanten gehört ein Einfamilienhaus, in dem er (nicht mehr) wohnt. Das Einfamilienhaus wird von der ehemaligen Ehegattin bewohnt. Mein Mandant besucht die ehemalige Ehegattin nur hin und wieder in dem Einfamilienhaus, um sich um das (sein) Haus zu kümmern. Er bezahlt die Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen an diesem Haus soweit diese anfallen. Es stellt sich nun die Frage, ob er die Kosten nach § 35a EStG in seiner Einkommensteuererklärung absetzen kann.
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