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IAB für Wechselrichter als selbst. WG,Voraussetzungen des § 7g I EStG,JSTG 2022,§ 3 Nr. 72 EStG n.F.

Der im Inland Steuerpflichtige A möchte sich mit Vertrag vom 01.08.2023 an der Errichtung eines Solarparks beteiligen. Die Investition würde 96.000,- EUR betragen. Der Solarpark würde aus 110 Wechselrichtern bestehen, wovon A einen Wechselrichter kaufen würde. Die ihm zuzurechnende Leistung würde 148,5 kW(peak) betragen. A würde darüber hinaus direkt einen Einspeisevertrag mit einem Stromanbieter abschließen. Für diese Investition möchte A in der noch zu erstellenden Einkommensteuererklärung für 2021 einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40 TEUR in Anspruch nehmen. Kann A in der Steuererklärung 2021 einen Investitionsabzugsbetrag für die Anschaffung des Anteils am Solarpark bilden, weil er die Größenmerkmale des § 3 Nr. 72 EStG mit den 148,5 kWp überschreitet, oder steht die Änderung für Photovoltaikanlagen im Rahmen des Jahressteuergesetzes der Bildung des Investitionsabzugsbetrages entgegen?
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