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Erbringung von Pflege- u. Betreuungsleistungen,UST-Befreiung gem. § 4 Nr. 25 UStG

Guten Tag, die Mandantin beabsichtigt eine Tätigkeit als Familienhilfe als Subunternehmerin. Sie wird im Rahmen ihrer Tätigkeit den vom Jugendamt beaufsichtigen Familien als Beraterin in Erziehungsfragen (soziale Notlagen) zur Verfügung stehen. Die Abrechnung erfolgt stets über einen freien Träger der Jugendhilfe (nachfolgend Auftraggeberin), die ihrerseits mit dem Jugendamt bzw. Träger der öffentlichen Jugendhilfe abrechnet. Laut Auskunft Ihrer der Auftraggeberin handelt es sich um eine steuerfreie Leistung nach § 4 Nr. 25 UStG. Die Abrechnung erfolgt über einen Honorarvertrag. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass die Mandantin als Subunternehmerin zutreffend und möglichst schon ab Aufnahme der Tätigkeit - wie die übrigen mehr als 10 Subunternehmer der Auftragnehmerin - steuerfrei abrechnen kann? Gibt es eine alternative steuerfreie Abrechnungsmöglichkeit für die Mandantin im Umsatzsteuergesetz?
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