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Kfz-Gestellung an Arbeitnehmer,Werkstattwagen,Nutzungsverbote,§ 8 Abs. 2 EStG

In meiner Anfrage geht es um die Berücksichtigung der privaten Pkwnutzung eines Arbeitnehmers. Mein Mandant betreibt einen Handwerksbetrieb und stellt seinen Mitarbeitern einen normalen Pkw für Fahrten zu Kunden bereit. Diese PKWs, die in der Regel Kombis sind, werden im hinteren Bereich umgebaut, sodass sich eine Ladefläche ergibt. Allein im vorderen Bereich bestehen nur zwei Sitzplätze. Die hintere Fläche wird mit Holz verkleidet, sodass Materialien etc. befördert werden können. Zusätzlich vereinbart der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer ein privates Nutzungsverbot über diesen Pkw. Das Fahrzeug ist täglich beim Arbeitgeber abzustellen. Dieses Nutzungsverbot wird vom Arbeitgeber jedoch nicht kontrolliert und es werden keine Nachweise geführt. Anzumerken ist noch, dass der Arbeitnehmer im Privatvermögen keinen weiteren Pkw zur Privatnutzung hat. Fraglich ist für mich daher, ob in diesem Fall ein Ausschluss von der privaten Pkw-Nutzung erfolgen kann. Genügt es, wenn der Pkw zur Privatnutzung wegen Umbau nicht verwendbar ist.
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