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Entfernungspauschale und Abgeltungswirkung,Übernahme Reparaturkosten d. Unfallgegners,§ 9 Abs. 2 EStG und § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG

Ein Mandant hatte mit seinem Firmen-Pkw auf einer betrieblichen Fahrt (Fahrt Wohnung – Betrieb) einen Unfall. Da mein Mandant am Unfall schuld war, übernahm er Reparaturkosten für den Wagen des Unfallgegners. Der Mandant hat seine Versicherung nicht eingeschaltet, sondern die Kosten selbst getragen. Können bei einem Unfall bei einer betrieblichen Fahrt neben den Kosten für den eigenen Pkw auch die Kosten für den Pkw des Geschädigten steuerlich angesetzt werden?
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