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Policendarlehen,Steuerunschädliche Verwendung,§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant besitzt 2 vor dem 0101.2005 abgeschlossen Lebensversicherungen. Über diese Lebensversicherungen wurden zwei Policendarlehen, eines mit 15 TEUR und eines mit 10 TEUR in Anspruch genommen. Das eine Darlehen soll zu Finanzierung einer Heizungslange verwendet werden. Diese wird in einem Vermietungsobjekt eingebaut, dass zwar unserem Mandanten gehört, die Erträge aber den Eltern aufgrund von Nießbrauch im Rahmen der Übertragung zustehen. Das zweite Darlehn soll zur Finanzierung einer PV-Anlage genutzt werden. Diese befindet sich auch dem Dach des Objektes gehört aber unserem Mandanten der die Einspeisung direkt mit den Mietern abrechnet und die Erträge auch Ihm gehören. Ist die Verwendung des Darlehens für die Heizungsanlage und die PV-Anlage steuerschädlich für die Lebensversicherungen, bzw. muss ich hier noch etwas beachten, dass die Lebensversicherung kapitalsteuerfrei bleiben? Mit freundlichen Grüßen Waidelich & Poff Steuerberatung Jens Oliver Poff, Steuerberater
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