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Entnahmehandlung,notwendiges Privatvermögen

Uns beschäftigt die Frage, welche zeitlichen Voraussetzungen in der Folge eine steuerfreie Wohnungsentnahme mit sich bringt. Zum Sachverhalt: Unser Mandant baut auf einem Betriebsgrundstück ein Einfamilienhaus, in das er selbst einzieht. Damit sind die Voraussetzungen der steuerfreien Wohnhausentnahmen erfüllt, da für den Betriebsinhaber bisher noch keine Wohnung aus dem Betriebsvermögen entnommen wurde. Es heißt, daß die neu errichtete Wohnung auf Dauer zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden muß. Bitte könnten Sie uns erläutern, was der Begriff "auf Dauer zu eigenen Wohnzwecken" bedeutet. Es kann sein, daß unser Mandant in einem Jahr personenbedingt wieder auszieht. Kann dann die steuerfreie Wohnhausentnahme wieder rückgängig gemacht werden?
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