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Einkommensteuer,Herstellungskosten,Werbungskostenabzug

In einem großen Vermietungsobjekt (Privatvermögen) werden umfangreiche Maßnahmen zum Brandschutz umgesetzt. Es werden (erstmalig) Brandschutzklappen eingebaut, erstmalig Brandschutzplatten auf der Decke der Garage montiert, alte Türöffnungen mit Brandschutzplatten verschlossen, Rauchschürzen eingebaut. Stahlträger werden ertüchtigt, um den Wärmeeintrag im Brandfall zu verringern. Hinzu kommen Beratungsleistungen, um vorab die notwendigen Maßnahmen ermitteln zu können. Stellen die Kosten für die vorgenannten Maßnahmen sofort abziehbare Werbungskosten dar? Bei Fassadenarbeiten mit Wärmedammung erfolgt eine Substanzmehrung des Gebäudes. Die Kosten für die Dämmung werden aber den sofort abziehbaren Werbungskosten im Rahmen einer Gesamtmaßnahme zugerechnet. Wie ist das beim Brandschutz?
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