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§ 34a EStG,Teilbetriebseinbringung,Nachversteuerung

Unser Mandant betreibt eine Kommanditgesellschaft und hat einen festgestellten nachzuversteuernden Betrag i.S.v. § 34a EStG in Höhe von 1.000 T€. Die KG hat zwei Teilbetriebe, von denen ein Teilbetrieb in eine neu zu gründende GmbH übertragen werden soll, damit sich dort eine zweite Person beteiligen kann. Ist es möglich, dass der nachzuversteuernde Betrag bei dem verbleibenden Teilbetrieb verbleibt und sukzessive über zehn Jahre aufgelöst werden kann? Die sukzessive Nachversteuerung soll erfolgen, damit der Betrieb auf die nachfolgende Generation übergeben werden kann.
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