Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

GbR,Gemeinsame Gebäudeherstellung,Vorsteuer

Anbei unser Sachverhalt: Wir haben als Mandanten die Physiotherapie GbR und die Physiokurse GbR. Beide Gesellschaften haben die identischen Gesellschafter. Diese sind mit jeweils 50 % beteiligt. Die GbRs treten jeweils getrennt voneinander auf. Es existieren getrennte Bankkonten. Die Gesellschafterinnen haben zu je 1/2 Miteigentumsanteil ein Grundstück erworben. Es ist beabsichtigt, auf diesem Grundstück ein dreigeschossiges Gebäude zu errichten und nach Fertigstellung in Teileigentum aufzuteilen. Es sind folgende Nutzungen vorgesehen: EG: Nutzung als Fitnessstudio durch die Physiokurse GbR (Nutzungsfläche 557,38 qm/50,22 %) OG: Nutzung als Physiotherapiepraxis durch die Physiotherapie GbR (Nutzfläche 277,27 qm/24,98 %) OG: Arztpraxis (Fremdinvestor) (Nutzfläche 275,35 qm/24,80 %) Das EG wird von der Physiokurse GbR hergestellt. Diese ist vorsteuerabzugsberechtigt und erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das OG wird von der Physiotherapie GbR wegen Vorliegens von Ausschlussumsätzen ohne Vorsteuerabzug hergestellt. Diese GbR erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Nun stellen sich für uns folgende Fragen: 1. Sicherung des Vorsteuerabzugs aus dem EG Nach unserer Auffassung entsteht eine Bauherrengemeinschaft zwischen den beiden GbRs und dem Fremdinvestor, die mit der endgültigen Teilung der Immobilie beendet wird. Die Rechnungen der Baufirmen werden anteilig an die jeweilige GbR und den Fremdinvestor gestellt. Der Aufteilungsschlüssel ist die Nutzfläche inkl. der Verkehrsflächen. Ist das zutreffend? Diese bezahlen die Summe, und die Physiokurse GbR erhält den Vorsteuerabzug. Gib es noch Weiteres zu beachten? Ist es als Alternative denkbar, dass jeder einzelne Erwerber unmittelbar als Bauherr auftritt und sämtliche Rechnungen vorab entsprechend den voraussichtlichen Teileigentumsanteilen aufgeteilt werden? 2. Ertragsteuerliche Fragestellungen 1. Ertragsteuerlich werden die Baukosten nach dem Verhältnis der Nutzflächen inkl. Verkehrsflächen aufgeteilt. 2. Geplant ist, dass sich die jeweiligen Teileigentumsanteile im Gesamthandseigentum der nutzenden GbRs befinden und die für die Finanzierung erforderlichen Darlehensmittel von der jeweiligen GbR aufgenommen werden. Somit findet keine Vermietung des Gebäudes an die jeweilige GbR statt. 3. Gibt es ertragsteuerliche Probleme, wenn die Darlehensaufnahme anstelle durch die jeweilige GbR nur durch die beiden Gesellschafterinnen zu je 50 % erfolgen kann und eine interne Aufteilung im Wege der Sonderbilanzen erfolgen muss? 3. Grunderwerbsteuerliche Fragestellungen 1. Gibt es bei der Auflösung der Bauherrengemeinschaft ein grunderwerbsteuerliches Problem? 2. Falls sich die Miteigentumsanteile im Nachhinein ändern würden, sind wir der Meinung, dass dieser Vorgang ebenfalls Grunderwerbsteuer auslösen würde, richtig?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen