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Einkommensteuer,Erste Tätigkeitsstätte,Werbungskostenabzug

Ein Angestellter ist bei einem Handelsvertreter, der zwei Vertretungen an 15 km voneinander getrennten Orten unterhält, beschäftigt. Der Handelsvertreter will für die Fahrten zu diesen Orten Dienstreisekosten erstatten. Ist zwingend eine erste Tätigkeitsstätte festzulegen?
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