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GWG,Veräußerung,Vollständigkeitsgebot

Wir erstellen für unseren Mandanten eine Handels- und eine Steuerbilanz. In der Steuerbilanz werden die GWGs immer voll abgeschrieben, so dass sie am Jahresende auf 0 € sind. In der Handelsbilanz nehmen wir für die GWGs eine Nutzungsdauer von sieben Jahren an. Nun hat unser Mandant diese GWG im Jahr 2021 verkauft. Kann man dann in der Handelsbilanz einen Vollabgang buchen, oder bleibt das Wirtschaftsgut im Anlagevermögen stehen und wird weiterhin abgeschrieben, obwohl es bereits verkauft ist?
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