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Liebhaberei,Vorsteuerabzug,Arbeitslohn

Eine GmbH A mit verschiedenen Geschäftszweigen errichtet auf ihrem Grund und Boden einen kleinen Pferdestall mit drei Boxen für drei Pferde. Die GmbH erbringt überwiegend nicht steuerbare Leistungen sowie in geringerem Umfang steuerpflichtige sonstige Leistungen (aber weit über die Grenze des § 19 UStG). Die Herstellungskosten betragen 90 T€. Die Boxen sollen vermietet werden an die Ehefrau des GmbH-Geschäftsführers, die gleichzeitig auch Angestellte der GmbH ist. Monatlich soll die Miete insgesamt 500 € betragen, was marktgerecht sein sollte. Demnach wäre der Stall in 15 Jahren über die Miete bezahlt. Liebhaberei scheidet m.E. damit aus. Wie sehen Sie dies? Kann bzw. muss die Vermietung mit Umsatzsteuer ausgeführt werden? Falls ja, wäre wohl auch der Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten möglich? Ist ggf. lohnsteuerlich etwas zu beachten? Ziel ist es übrigens, alles richtig zu machen und keine Diskussionen mit der Betriebsprüfung in der nächsten Prüfung zu haben.
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