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Wechsel der Gewinnermittlungsart,Einbringung in GmbH,§ 4 EStG

Wenn ein Freiberufler für 2022 eine Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG erstellt und zum 01.01.2023 durch freiwillige Aufstellung einer Eröffnungsbilanz zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG wechselt, dann kann er ja auf Antrag den Übergangsgewinn auf 2023 und 2024 oder auf 2023 bis 2025 verteilen. Wenn er jetzt innerhalb des Verteilungszeitraums sein freiberufliches Einzelunternehmen gegen Gewährung neuer Anteile in eine GmbH zu Buchwerten einbringt (§ 20 UmwStG), endet dann der Verteilungszeitraum im Jahr der Einbringung mit der Folge, dass der Restbetrag des Übergangsgewinns im Einbringungsjahr komplett angesetzt werden muss? Oder läuft die Verteilung wie geplant weiter? Spielt es eine Rolle, ob zu Buchwerten, Zwischenwerten oder Teilwerten eingebracht wird? Macht es einen Unterschied, wenn er die Gewinnermittlungsart erst mit Einbringung ändert und nicht schon zum 01.01.2023?
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