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Rückzahlung Riester-Rente,Rechtsfolgen schädliche Verwendung,§ 93 EStG

Mandanten haben ihre Riesterrenten gekündigt und in der Ansparphase eine völlige Auszahlung beantragt. Sie haben daraufhin eine Rückforderung wegen schädlicher Verwendung von der Deutschen Rentenversicherung nach § 94 Abs. 2 EStG erhalten. Es wurden sowohl die gewährten Zulagen als auch die Steuerermäßigungen zurück gefordert. Diese Rückforderungen wurden durch Einbehalt aus dem Vertrag und Überweisung des dann noch verbleibenden Restbetrags zurück gezahlt. Muss ich in der Einkommensteuererklärung hierzu Angaben machen oder ist die Angelegenheit mit der Abrechnung der Deutschen Rentenversicherung erledigt?
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