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Status,Sozialversichderung,Notgeschäftsführer

Sehr geehrte Damen und Herren, im Zuge des Versterbens des Kanzleiinhabers im Juni diesen Jahres wurde der bisher angestellte Sohn per Vermächtnis im Testament zum Unternehmensnachfolger der GmbH mit 100% Gesellschaftsanteile bestimmt und im Sept. zum Notgeschäftsführer bestellt. Erbschein liegt bis dato noch nicht vor. Daher wurden die Gesellschaftsanteile bis dato auch noch nicht übertragen. Es stellt sich die Frage, ob der Sohn Sozialversicherungsbeiträge abführen muss oder ob er bereits vor notarieller Änderung der Gesellschafterliste sozialversicherungsfrei abgerechnet werden kann? Antrag auf Status Feststellungsverfahren wurde noch nicht gestellt. Bei Rückfragen zum Sachverhalt können Sie sich gerne melden. Mit freundlichen Grüßen
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