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Auslandsaufenthalt Kind,Schulgeld,Nachhilfe,§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG

Veranlagungsjahr 2020 und 2021 Die Mandantin möchte die Kosten für das Auslandsjahr ihres Kindes A, geb. 13.03.2005, ansetzen. Auslandsschulaufenthalt Irland/Frankreich vom 29.08.2020 bis 05.07.2021 Der Anbieter hat auf Nachfrage nach einer Kostenaufteilung für Schulgeld, Unterkunft, Reisekosten usw. Folgendes mitgeteilt: „A war in dem o.g. Zeitraum für ca. 5 Monate in Irland und im Anschluss für ca. 5 Monate in Frankreich auswärtig untergebracht. A besuchte während dieser Zeit eine irische/französische Schule auf Vollzeitbasis und lebte bei einer irischen/französischen Gastfamilie. Programmkosten (inklusive Flugkosten): 10.990 € Versicherung über XY: 0 € Gesamtkosten: 10.990 € Leider können wir eine Aufschlüsselung der Kosten nicht vornehmen, da wir von unserem Partner einen Gesamtpreis erhalten.“ Inwiefern lassen sich Kosten für die Auslandsreise berücksichtigen? Des Weiteren möchte die Mandantin Kosten für den Nachhilfeunterricht im Jahr 2021 nach dem Auslandsaufenthalt ansetzen. Laut Mandantin hat A „aufgrund des Schulwechsels ins Ausland ein ganzes Jahr Mathe verloren (Stoff der 10. Klasse, der abiturrelevant ist), so dass sie dies ohne Nachhilfe nach ihrer Rückkehr nicht hätte bewältigen können, und auch jetzt hat sie leider immer noch keine guten Noten in Mathe.“ Uns ist keine Behinderung oder nachgewiesene Lernschwäche des Kindes bekannt. Ist der Ansatz möglich?
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