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Einzelveranlagung von Ehegatten,Bestandskraft der Steuerbescheide,Zusammenveranlagung bei Änderung eines Einkommensteuerbescheids eines Ehegatten

Die Eheleute haben für die Jahre 2018 und 2019 jeweils die Einzelveranlagung gewählt. Die Steuerbescheide sind bestandskräftig und nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Aufgrund eines Steuerstrafverfahrens ergeben sich für die Ehefrau hohe Nachzahlungen. Frage: Besteht die Möglichkeit, für die Jahre 2018 und 2019 die Zusammenveranlagung zu wählen?
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