Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Erste Tätigkeitsstätte,Betriebsstätte Unternehmer,Fahrten,§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG

Wir haben einen Mandanten, der gewerbliche Einkünfte erzielt mit dem Verkauf von Fertighäusern. Sein Gewerbe ist auf seine „private“ Adresse angemeldet, dort hat er ein Arbeitszimmer – die anfallenden Kosten für das Arbeitszimmer werden als Betriebsausgaben berücksichtigt. Nun ist es so, dass unser Mandant mehrere Tage in der Woche (meist ca. vier Tage, auch Wochenendtage betroffen, pro Tag dann fast immer mehr als 8 h) in einer Musterhausausstellung seine Tätigkeit ausführt. In seinem Arbeitszimmer führt er dann alle weiteren Tätigkeiten aus. Wie verhält es sich hier mit der ersten Tätigkeitsstätte? Kann für die erste Tätigkeitsstätte sein Arbeitszimmer angenommen werden und können die Fahrten zu der Musterhausausstellung als Dienstfahrten (nicht Fahrten Whg.-Tätigkeitsstätte) berücksichtigt werden? Oder ist ggf. der Ort der Musterhausausstellung seine erste Tätigkeitsstätte und die Fahrten dorthin sind dann nur als Fahrten Whg.-Tätigkeitsstätte zu berücksichtigen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen