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Nacherklärung von Einkünften,Strafrechtliche Behandlung

Der Mandant hatte die Veräußerung einer Eigentumswohnung innerhalb der Spekulationsfrist ursprünglich nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben. Der Einkommensteuerbescheid 2020 ist bestandskräftig und ein Vorbehalt der Nachprüfung besteht nicht. Nun wurde eine Nacherklärung des Veräußerungsgewinns vorgenommen. Das Finanzamt lehnt die Änderung ab, da der Änderungsantrag nicht innerhalb der Rechtsbehelfsfrist erfolgt ist. Das Wort "Selbstanzeige" wurde bewusst nicht benutzt. Welche Konsequenzen hat das für den Mandanten und Handlungsmöglichkeiten gibt es?
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