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Hardware,Server,Nutzungsdauer

Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Mandantin die S GmbH hat im November 2022 eine Programmlizenz für Euro 950,00 netto und einen Fujitsu Server einschl. Windows Server Lizenzen um einen gesamt Nettobetrag in Höhe von Euro 10.000,00 gekauft. Lt. BMF Schreiben vom 22.2.2022 würde ich die Nutzungsdauer sowohl für die Programmlizenz, den Server und die Windows Server Lizenzen mit einem Jahr ansetzen. Fragen: 1.) Ist die Nutzungsdauer für einen Server auch bei einem Jahr oder welche Voraussetzungen sind notwendig damit die Nutzungsdauer 1 Jahr beträgt? 2.) Da die Wirtschaftsgüter und die Software im November 2022 gekauft wurden würde ich in 2022 nur 2/12 der Anschaffungskosten abschreiben und die restlichen 10/12 erst in 2023. Ist das richtig oder müssen/können in 2022 die gesamten Anschaffungskosten abgeschrieben werden (wie GWG)? 3.) Gibt es generell ein Wahlrecht oder muss die Nutzungsdauer 1 Jahr angesetzt werden?
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