Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Kosten der Generalsanierung eines Gebäudes als Rep. ?,Abgrenzung Rep.aufw. zu Herstellungsaufwand

Fall: Ein Haus Baujahr 1970 wurde 2018 für 150000€ erworben. Das Haus wurde an die bisherige Eigentümerin für weitere drei Jahre zu 500€ monatlich vermietet. Das Haus muss nach Auszug der Mieter generalsaniert werden. Es werden unter anderem Investitionen in folgende Bereiche vorgenommen: Isolierung der Fassade, der untersten und obersten Geschossdecke. Einbau einer neuen Pelletheizung statt bisher Öl und Umrüstung auf Fußbodenheizung. Austausch der Fenster Erneuerung der Bäder und Sanitärinstallation Erneuerung der Elektrik Erneuerung der Böden und Türen Die Investitionskosten betragen circa 300.000 €. Investitionen in Erweiterungen des Hauses werden nicht vorgenommen. Das Haus wird lediglich modernisiert und auf einen zeitgemäßen Stand gebracht. Die Umbauarbeiten werden von einem Energieeffizienzberater begleitet und im Rahmen des kfw Programms BEG Wohngebäude - Zuschuss (461) mit Zuschüssen gefördert. Fragen: 1.Sind die Investitionskosten als Erhaltungsaufwand sofort abziehbar? 2.Wie ist die AfA Bemessungsgrundlage zu ermitteln? Ist der Zuschuss von der Bemessungsgrundlage weg zu rechnen, oder ist der Zuschuss bei Auszahlung als Ertrag zu versteuern?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen