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Tz. 5.2 der FAQ,Merkblatt Definition KMU der EU,Verbundene Unternehmen im Sinne der Überbrückungshilfen

Wir betreuen zwei Hotels, die in der Rechtsform der GmbH geführt werden. Diese beiden Hotels wurden beim Antrag für die Ü-Hilfen als verbundene Unternehmen berücksichtigt. Darüber hinaus gibt es eine weitere GmbH, die Hausmeistertätigkeiten, Buchhaltungstätigkeiten usw. für die andere beiden Hotel GmbHs erbringt. Dieses Unternehmen wurde nicht als verbundenes Unternehmen berücksichtigt. Nun unsere erste Frage. Hätte diese GmbH nicht ebenfalls als verbundenes Unternehmen berücksichtigt werden müssen ? Des Weiteren gibt es eine Vermietungs GbR. Diese GbR besitzt ein Hotel und vermietet es an eine Hotel GmbH. An der GbR sind 3 Personen beteiligt (46,5/46,5/7%). Es liegt keine Betriebsaufspaltung vor da, in der GbR die Beschlüsse lt. Vertrag nur einstimmig erfolgen. Hinter der Hotel GmbH stehen die Personen, die in der GbR mit 46,5% beteiligt sind mit jeweils 50% iger Beteiligung. Hätte diese GbR in dieser Konstellation ebenfalls als verbundenes Unternehmen behandelt werden müssen, oder liegt aufgrund der Einstimmigkeit kein verbundenes Unternehmen vor. Vielen Dank im voraus
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