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Mieteraufwendungen,Betriebsausgaben,Erhaltungsaufwendungen,§ 4 Abs. 4 EStG

Unser Mandant hat eine neu gebaute Halle gemietet. Als Malerbetrieb hat er Spachtel und Malerarbeiten und Tapezierarbeiten vorgenommen. Die Verlegung der Bodenbeläge hat er ebenfalls vorgenommen. Im Mietvertrag ist eine Rückbauverpflichtung enthalten. Wir sind der Auffassung, dass es sich bei diesen durch seinen Malerbetrieb vorgenommenen Arbeiten um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben handelt, ebenfalls die auf seinen Malerbetrieb ausgerichteten Elektro-Installationen, die in einem geringen Umfang ergänzt wurden (grds. war die Elektroinstallation bauseits vorhanden), halten wir für sofort abzugsfähig. Wie ist die Rechtslage?
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