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USt-pflicht oder -Befreiung,Sonstige Leistungen

Sachverhalt: Mandant G. betreibt einen Gewerbebetrieb mit Vorsteuerabzug. Mandant G. bietet Hausmeistertätigkeiten an. Mandant G. hat außerdem einen Container gekauft und vermietet diesen Container an das Landratsamt als Flüchtlingsunterkunft. Die Hausmeistertätigkeit erbringt er in Eigenleistung und wird vom Landratsamt mit 45,00 € pro Stunde bezahlt. Wie wird diese Leistung umsatzsteuerlich beurteilt? Welche Auswirkungen hat das Gewerbe Hausmeistertätigkeit auf diese Leistung gegenüber dem Landratsamt? Freund X hat ebenfalls einen Container gekauft und vermietet diesen Container an das Landratsamt als Flüchtlingsunterkunft. Auch Freund X erhält vom Landratsamt für die Hausmeistertätigkeit 45,00€ pro Stunde. Freund X kauft die Leistung Hausmeistertätigkeit bei Mandant G ein. Mandant G schreibt eine Rechnung mit 19% Umsatzsteuer an Freund X. Insgesamt 45,00€ incl. 19% Umsatzsteuer. Freund X verrechnet den Bruttobetrag der Rechnung von Mandant G ohne weiteren Umsatzsteueraufschlag an das Landratsamt über die Nebenkostenabrechnung. Ist dieses Vorgehen korrekt? Wurde hier umsatzsteuerlich richtig gehandelt? Vielen Dank für Ihre Hilfe Freundliche Grüße Christina Matzek
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