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Option bei der USt,Folgen des Widerrufs

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mandantin ist verheiratet und hat 2012 ein großes Anwesen am Bodensee gekauft. Auf dem Anwesen ist ein Haus das von den Eheleuten bewohnt wird. (Familienwohnheim) Ein weiteres Haus wird an die Tochter als Therapiezentrum Ergotherapie ohne Umsatzsteuer vermietet. Ein weiteres Haus wird zu 50 % von der Tochter privat bewohnt. Die Wohnung (OG) wird mietfrei der Tochter überlassen. Die restlichen 50% dieses Hauses (EG und DG) werden an den Ehemann für seine Firma mit Umsatzsteuer vermietet. Zum 1.1.2024 möchte meine Mandantin aus der Option zur Umsatzsteuer raus. Sie möchte die 50 % (die der Ehemann für seine Firma nutzt) des Hauses entweder: a) Ohne Umsatzsteuer an den Ehemann für seine Firma vermieten (Der Mietvertrag wird geändert). Oder b) Oder die Räume dem Ehemann für seine Firma mietfrei überlassen. Fragen: 1)Ist die Beendigung der Option zur Umsatzsteuer an Voraussetzungen geknüpft bzw. auf was muss aus Ihrer Sicht geachtet werden, damit das Ende der Option problemlos erfolgen kann? 2.) Wie wird das Ende der Option zur Umsatzsteuer dem Finanzamt angezeigt? Reicht ein Brief an das Finanzamt mit dem Text: Ab dem 1.1.2024 verzichtet meine Mandantin auf die Option zur Umsatzsteuer bzgl. der an den Ehemann vermieteten Räume? 2)Ist die mietfreie Überlassung der Mieträume an den Ehemann für seine Einzelfirma möglich oder ist eine Vermietung notwendig, damit kein gewillkürtes Betriebsvermögen entstehen kann? Mit freundlichen Grüßen B. Maiero
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