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Einkommensteuer,PV-Anlage,Nutzungsentnahme

Die natürliche Person A ist zu 95 % an der C-GbR und zu 100 % an der B-GmbH beteiligt. Die C-GbR ist Eigentümerin einer Immobilie, die zum Teil an A zu privaten Wohnzwecken vermietet wird und zum anderen Teil an die B-GmbH. A erwirbt eine Photovoltaikanlage, die auf der Immobilie der C-GbR montiert ist. Szenario 1: Der Strom wird von A privat genutzt. Szenario 2: Der Strom wird an die B-GmbH verkauft. Szenario 3: Der Strom wird an einen Energieversorger verkauft. Fragen: – Wie ist der Sachverhalt umsatzsteuerlich und ertragsteuerlich zu beurteilen? – Ist der Verkauf des Stroms umsatzsteuerpflichtig? – Ist die Vorsteuer aus dem Erwerb der Photovoltaikanlage abzugsfähig? – Ist der Verkauf des Stroms einkommensteuer- und gewerbesteuerpflichtig nach der Gesetzesänderung? Was sind die Voraussetzungen? Kann man zur Ertragsteuerfreiheit hinzu- oder wegoptieren? – Was ist bei der Preisgestaltung bei Szenario 2 zu beachten?
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