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Stromlieferung neben Betriebsaufspaltung,Anwendbarkeit § 3 Nr. 72 EStG

Uns liegt die Beurteilung folgenden geplanten Sachverhaltes vor: Ein Unternehmer verpachtet i.R. einer Betriebsaufspaltung ein Betriebsgebäude an seine GmbH. Nun möchte er eine PV-Anlage bis zu 30 KW-Peak (privat) auf das Dach des Betriebsgebäudes anschaffen. Den erzeugten Strom möchte er zu marktgerechten Preisen an seine GmbH veräußern. Hier stellen sich uns nun folgende Fragen, für die wir Sie um Beantwortung bitten: 1. Entsteht durch den Stromverkauf evt. eine (weitere) Betriebsaufspaltung? 2. Ist der Stromverkauf im Privatvermögen ertragssteuerfrei? 3. Kann die GmbH den Einkaufspreis als Betriebsausgaben abziehen? 4. Hat dies umsatzsteuerlich irgendetwas mit Eigenverbrauch zu tun oder ist von einer echten Stromlieferung auszugehen? Sofern Sie zu den technischen Fragen Hinweise geben könnten noch folgende: - Wird der Unternehmer hier (bei Lieferung von ca. 10 % des gesamten Stromverbrauchs) zum Energieversorger und muss er dann den gesamten Strom liefern, also die restl. 90 % auch selbst bei einem EVU beziehen (Wie bei Miterstrom)?
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