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§ 3 Nr. 26 EStG,Leistungserbringung an ein Fitnessstudio,Umsatzsteuerbarkeit Kleinunternehmerregelung

Meine Mandantin ist selbständig tätig. Sie hat eine Ausbildung als Tanz- und Fitnesslehrerin und macht zurzeit eine Ausbildung zur Heilpraktikerin. Sie unterrichtet in einem Fitnessstudio „Reha-Sport“ und schreibt hierfür Rechnungen an das Fitnessstudio. Fragen: Sind diese Einnahmen steuerfrei nach § 3 Nr. 26 EStG oder einer anderen Vorschrift (bis 3.000 € pro Jahr)? Sind diese Einnahmen umsatzsteuerfrei?
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