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Diebstahl,Fahrzeug im Betriebsvermögen,§ 4 EStG

Sachverhalt: Ein sich im BV eines Unternehmens befindliches Kfz wurde gestohlen. Versicherung erstattet den Verkehrswert. Frage: 1) Wird das Ausscheiden des Kfz aus dem BV zum Zeitpunkt des Diebstahls mit dem Buchwert erfasst; sprich Ermittlung des Restbuchwerts und der anteiligen Rest-AfA oder muss als Verkehrswert (z. B. lt. Schwacke-Liste) ermittelt werden und ist dieser für den Untergang des Wirtschaftsguts und Ausscheidens aus dem BV zugrunde zu legen? 2) Wie ist die Versicherungserstattung (n. Verkehrswertgrundsätzen) zu behandeln - stellt dies eine Betriebseinnahme in voller Höhe dar oder muss diese als Minderung der Anschaffungskosten für das neue Kfz behandelt werden?
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